Modul 1 (E-Learning): Infektionsschutzgesetz: Folgebelehrung (verschiedene Sprachen)
Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen Mitarbeiter eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) durch das Gesundheitsamt. Seitens des Arbeitgebers besteht die gesetzliche Verpflichtung, die betroffenen Mitarbeiter alle zwei Jahre über die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes zu belehren und die Teilnahme an der Belehrung zu dokumentieren. Außerdem muss den zuständigen Behörden ein entsprechender Nachweis auf Verlangen vorgelegt werden. Der Arbeitgeber kann geeignete Personen mit der Durchführung der Schulung beauftragen. In dem Modul befinden sich Filmdateien mit der Folgebelehrung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch zum sofortigen Einsatz. Zusätzlich stellen wir Ihnen eine Vorlage für die entsprechende Bescheinigung zur Verfügung. Beschäftigte, die eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich ausüben oder damit indirekt (über Bedarfsgegenstände, z. B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen sind ebenso Zielgruppe der Belehrung wie auch Personen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.
Weite Informationen und die PDF-Dateien der Belehrungsbögen finden Sie auf der Seite des Robert Koch Instituts (RKI):
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_node.html
Weitere Information zu Infektionskrankheiten finden Sie unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/InfAZ_marginal_node.html
Downloads (nur für Abokunden)